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Aufgabe der PEAG Berater ist es, von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter durch Transfer in neue dauerhafte Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Die Mitarbeiterbeteiligung bietet PEAG Stamm-Mitarbeitern die Grundlage, unmittelbar an dem Unternehmenserfolg teilzunehmen, der sich vorrangig aus erfolgreichen Vermittlungen von Transfer-Mitarbeitern ergibt.

Aus grundsätzlichen Überlegungen entschieden die PEAG Gesellschafter auf Vorschlag der Geschäftsführung, dass sich die Stamm-Mitarbeiter indirekt über den Erwerb von PEAG MBG Anteilsscheinen an ihrer arbeitgebenden PEAG beteiligen können.

Diese Regelung hat die jährliche Festlegung der Beteiligungsbedingen zur Folge, denn: Finanzielle Leistungen an unsere Stamm-Mitarbeiter sind nur und ausschließlich auf der sachlichen Grundlage abgeschlossener Vermittlungen innerhalb des jeweiligen Geschäftsjahres möglich.

Daraus ergab und ergibt sich für unsere Stammbelegschaft, die wirtschaftlich-betriebliche PEAG-Entwicklung durch eigene Ausgestaltung der Arbeitsmethodik und deren Umsetzung erfolgreich zu unterstützen: Unternehmerisches Handeln ist auch in der Projektarbeit vor Ort gefragt. Insgesamt verstärkt sich dadurch die innere Bindung zu unseren Vertragspartnern im Hinblick auf durchzuführende Maßnahmen des Beschäftigtentransfers.

Im Geschäftsjahr 2006 wurde erstmalig der Erwerb stiller Gesellschaftereinlagen an der PEAG MBG angeboten und von 62 Prozent der Berechtigten angenommen. Einschließlich des Geschäftsjahres 2009 betrug die jährliche durchschnittliche Belegschaftsbeteiligung fast 60 Prozent. 

Die stillen PEAG MBG Gesellschafter (Partner) werden regelmäßig durch die Geschäftsführung unterrichtet, insbesondere bei MBG-Gesellschafterversammlungen z. B. im Rahmen der PEAG Betriebsversammlungen. Kontrollrechte der stillen Gesellschafter gem. § 233 HGB nimmt stellvertretend der Partnerschaftsausschuss wahr.